Fruchtsaftlimonade
alkoholfreies Erfrischungsgetränk aus der Gruppe fruchtsafthaltige Getränke mit Kohlendioxid (lt. TGL 6801), das aus Trinkwasser, Mineral- oder Tafelbrunnen, Fruchtsäften oder deren Konzentraten, Zucker und Süßungs-mitteln, Kohlendioxid und entsprechenden geschmacksgebenden Stoffen hergestellt wird. Fruchtsaftlimonade enthalten mindestens 3 kg Zitrussaft oder 10 kg Kernobst je hl und 4 g Kohlendioxid je Liter, 6 kg Zucker je hl sowie 1,5 g Gesamtsäure je Liter. Die Abfüllung kann in Flaschen von 0,25 l, 0,33 l und 0,5 l Inhalt erfolgen. Die Lagerung hat frostfrei in Räumen mit einer Temperatur von höchstens 15 °C und vor Sonneneinstrahlung geschützt zu erfolgen. Werden für Fruchtsaftlimonade Fruchtsäfte mit Fruchtfleischbestandteilen verwendet, werden diese als "naturtrüb" bezeichnet. Die Kennzeichnung "mit Vitamin C" kann erfolgen, wenn mindestens 150 mg Vitamin je Liter zugesetzt sind. Als "aromatisiert" sind Fruchtsaftlimonaden zu kennzeichnen, wenn künstlich verstärkte Essenzen verwendet wurden. Die Handelsbezeichnung von Fruchtsaftlimonade erfolgt meist nach der verwendeten Fruchtart. Phantasiebezeichnungen sind zulässig, wenn die Artenbezeichnung eindeutig bleibt. Fruchtsaftlimonaden sind erfrischende Getränke mit angenehm vollem, leicht säuerlichem Geschmack. Günstige Trinktemperatur 11 bis 13 °C. Sie werden fast ausschließlich pur getrunken, Zugabe von Mundeis zur Kühlung ist möglich. Fruchtsaftlimonaden können auch für die Zubereitung alkoholarmer Mischgetränke (z. B. durch Vermischen mit Bier verwendet werden.