Fruchttischwein
aus Fruchtrohsäften durch natürliche Gärung hergestelltes alkoholisches Getränk aus der Gruppe der Fruchtweine. Fruchttischwein muß einen arteigenen, gefälligen, liebliehen, fruchtigen und würzigen Geruch und einen arteigenen, vollmundigen, harmonischen Geschmack aufweisen sowie glanzhell und blank sein. Fruchttischwein hat sortenbedingt einen Alkoholgehalt von 8 bis 11 Vol.-% und wird in den Sorten Johannisbeer-Tischwein (rot, Schwarz oder weiß), Stachelbeer-Tischwein, Brombeer-Tischwein, Heidelbeer-Tischwein, Kirsch-Tischwein, Apfel-Tischwein, Birnen-Tischwein, Mehrfruchttischwein produziert. Fruchttischwein wird in Flaschen zu 0,7 l oder in Korbflaschen zu 10 l, 15 l und 25 l Inhalt abgefüllt. Die Kennzeichnung hat mit der Sortenbezeichnung, Namen und Ort des Herstellers oder Abfüllbetriebes, Abfülldatum, Inhalt in Liter und EVP zu erfolgen. Phantasienamen (z. B. "Liebeszauber") sind bei Mehrfruchttischwein zulässig. Die Lagerung hat, vor direkter Frost- oder Sonneneinwirkung geschützt, bei Temperaturen von 8 bis 12 °C zu erfolgen. Bei Flaschenabfüllung ist liegend zu lagern. Fruchttischwein kann pur leicht gekühlt (um 10 °C) getrunken werden, eignet sich jedoch auch gut für die Zubereitung von Mischgetränken (z. B. Bowlen).