Mineralbrunnen
alkoholfreies Erfrischungsgetränk aus der Gruppe der ungesüßten kohlensäurehaltigen Wässer nach TGL 6801. Mineralbrunnen dürfen nur aus den vom Ministerium für Gesundheitswesen zugelassenen Brunnen und Quellen stammen. Sie müssen mindestens 1000 mg gelöste Mineralstoffe je Liter sowie mindestens 6 g freies Kohlendioxid enthalten und sind feinperlig, blank. Zur besseren Genußfähigkeit können Mineralbrunnen enteisent und entschwefelt werden und dürfen nur natürliche (aus dem Quell- und Brunnenwasser stammende) Mineralstoffe enthalten. Der Geschmack ist arteigen nach den enthaltenen Mineralstoffen. Ein geringer Niederschlag in den Flaschen ist zulässig. Die Abfüllung erfolgt in Flaschen von 0,25 l, 0,33 l oder 0,5 l Inhalt. Die Lagerung hat vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt, bei einer Temperatur bis zu 15 °C und vor Frost geschützt zu erfolgen. Mineralbrunnen sind erfrischende und durstlöschende Getränke, die meist pur leicht gekühlt oder mit Fruchtsaft vermischt getrunken werden. Zu den Mineralbrunnen in der DDR gehören Amalienbrunnen, Bad Suderoder Mineralbrunnen, Harzer Mineralbrunnen, Lauraquelle, Rostocker Brunnen, Sachsenquelle, Sohler Brunnen.