Mindesthaltbarkeit der Biere in der DDR

"Wie lange hält Bier?" fragte der Leser H. Hofmann aus Dresden die Tageszeitung "Sächsisches Tageblatt" im Mai 1977.

Antwort hierauf gab der VEB Dresdner Brauereien:

In der Gütevorschrift des Fachbereichsstandards Biere (herausgegeben vom staatlichen Getränkekontor Berlin vom 30. April 1974) werden folgende Mindesthaltbarkeiten vorgegeben: Die Haltbarkeit ohne Bodensatz und Trübung beträgt bei

Die Auslieferung an den Handel erfolgte bis maximal 24 Stunden nach der Abfüllung. Die genannten Mindesthaltbarkeiten sind vom Tage der Abfüllung an zu rechnen.